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Privatpost – Hamburg – Fußboten-Post Actien-Gesellschaft (kurz „Hamburger Fusspost“)

Posthausschild Hamburger Fusspost

      Schon im Jahr 1258 gab es in der Hansestadt Läufer, die zur Ratsdienerschaft gehörten. Die an einem gut funktionierenden Nachrichtenwesen besonders interessierte Kaufmannschaft Hamburgs, die sich 1517 im Collegium der Olderlüde des gemeenen Koopmannes organisierte, kontrollierte auch das Botenwesen und trug viel zu Ausbau und Organisation dieser Verbindungen bei. Die postgeschichtlich faszinierende weitere Entwicklung der Hamburger Botendienste bis zur Übernahme durch die Staatspost im Jahr 1821 ist hier jedoch nicht unser Thema (s. dazu Maack und Ahrens); hier geht es um die Lokal- oder Stadtpost, eben die Fusspost.

 

Die Fusspost als AG und inhabergeführtes Privatunternehmen

      Im Jahr 1796 warb der Kaufmann Ullrich Moller in einer Broschüre für die Gründung einer Aktiengesellschaft zur Einrichtung einer Fußboten-Post sowohl für Hamburg als für die umliegenden Gegenden. Er fand interessierte Anleger, und so konnte am 17. März 1797 die Einrichtung dieser neuen privaten Postanstalt öffentlich bekannt gegeben werden. Am 19. Oktober desselben Jahres wurden Verbesserungen des Betriebs veröffentlicht, dabei wurde zum ersten Mal die Verwendung von Stempeln erwähnt.

      Die Fusspost erwies sich als sehr erfolgreiches Unternehmen. Der Service, wie wir heute sagen würden, war gut, was vielleicht, neben einer guten Organisation, auch darauf zurückzuführen ist, dass man relativ strenge Anforderungen an die Boten stellte.

Bote der Hamburger Fusspost um 1800

      Die Boten mussten lesen und schreiben können, und sie mussten eine nicht geringe Kaution, 100 Reichsthaler, hinterlegen. (Das war etwa das Einkommen eines halben Jahres: 100 Taler entsprachen 300 Mark, der Wochenlohn betrug 10 Mark.)
      Die Uniform (s. Abb. links) war ein langer schwarz-grauer Tuchmantel mit dem Hamburger Wappen links auf der Brust, dazu gehörten die links zu tragende Umhängetasche und eine Glocke.

      Die als AG gegründete Fusspost wurde später wieder von ihrem Gründer U. Moller als Privatunternehmen übernommen und geführt; sie blieb bis zur Übernahme durch die Staatspost in Familienbesitz.

 

Die Fusspost als Teil der Hamburger Staatspost

      Diese Epoche gehört nicht mehr zu unserem Thema, der Hamburger Privatpost, aber wir sollten noch einen kurzen Blick darauf werfen, wie die Verstaatlichung der bis dahin privaten Fusspost ablief.

      Nach den „durch Rath- und Bürger-Schluß vom 20. Dezember 1821 beliebten Provisorischen Verfügungen“ wurde für die Staatspost in Hamburg mit Beschluss vom 15. November 1832 die definitive Organisation angeordnet.
      In dieser Verordnung heisst es zur Fussboten-Post:

IV. Von der Fuß-Post.
§. 28.

Die Verwaltung der Fuß-Post wird gleichfalls mit der allgemeinen Staats-Post-Administration vereinigt, und der Deputation untergeordnet. Da sich jedoch bey den bedeutenden Veränderungen in dem ganzen Postwesen erst aus der Erfahrung ergeben muß, in welcher Art die desfallsigen Combinationen, Einrichtungen und Verbesserungen auf die angemessenste, dem Publicum nützlichste Weise getroffen werden können, so wird die weitere Organisirung dieser Post-Anstalt, mit dem dazu etwa erforderlichen besonderen Personal auf die desfallsigen Vorschläge der Post-Verwaltungs-Deputation einer mit E. Oberalten und Verordneten löbl. Kämmerey zu concertirenden Beliebung E.H. Raths überlassen; jedoch muß dieselbe binnen Jahresfrist zur Ausführung kommen.

      Im Klartext: Irgendwie müssen wir die Fusspost mit einbinden, wir wissen aber noch nicht, wie. Um diese Sache sollen sich bitte die zuständigen Beamten kümmern und innerhalb eines Jahres ein Konzept vorlegen.

      Das taten sie dann auch; fast auf den Tag genau ein Jahr später, am 9. Dezember 1833, lag der Entwurf vor, der am 5. Mai 1834 offiziell genehmigt wurde. In den Hamburger wöchentlichen Nachrichten vom 10. Dezember 1834 wurde die Neuorganisation amtlich bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde eingeleitet mit dem Satz „In Gemäßheit der früheren verfassungsmäßigen Beliebungen und in Folge eines nunmehrigen Beschlusses der löbl. Postverwaltungs-Deputation wird die Fußpost vom 1. Januar 1835 an neu organisiert und dem hiesigen Stadt-Postamte untergeordnet werden“.

      Die Fusspost existierte als Teil der Hamburger Post weiter bis zur Übernahme der Posthoheit in der Hansestadt durch den Norddeutschen Postbezirk, also auch noch während der Markenzeit.

Fusspost in der Markenzeit
MiNr. 2 auf Ortsbrief als Einzelfrankatur mit Vierstrich-Stempel und Fusspost-Nebenstempel
(Abb.: Los Nr. 2266, → Felzmann, Düsseldorf, 116. Auktion 11. – 14. 10. 2006)
Fusspost-Stempel

      Der dabei verwendete Stempel (links: exemplarische Abbildung aus Müller-Mark) zeigt neben F.P. (für Fuss-Post) und dem Datum in der unteren Zeile oben eine Zahl, deren Bedeutung unterschiedlich interpretiert wird: Müller-Mark bezeichnet sie als die Nummer des Zustellgangs, während Weißenburg schon 25 Jahre vorher diese Interpretation verwirft, da diese Zahlen von 1 bis 4 vorkommen, 4 Zustellungen aber nur in der Stadt, nicht in den Landgebieten, durchgeführt wurden. Gemäss von ihm zitierten Unterlagen bezeichnet die Nummer den Aufgabebezirk und den Officiant, der für die korrekte Taxierung der Sendung zuständig war.


Literatur:

      Ausser den 70 Jahre alten Artikeln von Maack und Weißenburg habe ich keine umfassendere Darstellung der Fusspost in der mir zugänglichen Literatur gefunden. Diese Übersicht ist deshalb möglicherweise nicht fehlerfrei und ganz sicher unvollständig. Für weitere Informationen zum Thema – optimal ist entsprechende Literatur in Kopie – wäre ich daher dankbar.
 


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Copyright © 2007 und verantwortlich für den Inhalt:

Erste Veröffentlichung am 15. August 2007, letzte Bearbeitung am 15. August 2007.


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