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Gedanken zum Jahreswechsel 2015/2016
Alles nur gecloud? Was Website-Betreiber Datensammlern erlauben können/sollten

Das ist alles nur geklaut
Doch das weiß ich nur ganz alleine.
Das ist alles nur geklaut und gestohlen, nur gezogen und geraubt.
Entschuldigung, das hab ich mir erlaubt.

Die Prinzen: Alles nur geklaut (Copyright © 1993 by Hansa/BMG Ariola Media GmbH)
 

      Wer hätte sich noch vor einigen Jahren vorstellen können, dass man Laptops ohne Massenspeicher verkaufen und dafür Preise bis zu Fr. 450.– verlangen kann? Google hat das fertiggebracht – mit den Chromebooks gibt es Rechner, die ohne Netzanbindung nur noch als Briefbeschwerer zu verwenden sind. Was passiert bei der Benutzung solcher Rechner mit Ihren Daten? Nun – die liegen in der Cloud.

      Nun gibt es einige in Sachen Privatsphäre und Datenschutz eher konservativ eingestellte Menschen wie mich, für die ein solches Gerät eine reine Horrorvorstellung ist. Google weiss dank meines Smartphones schon genug über mich, aber den Zugriff auf wirklich alle meine Daten, von privaten Fotos bis zur Steuererklärung, einem anonymen (und dazu noch in den – in Sachen Datenschutz sehr grosszügig agierenden – USA angesiedelten) Dienst anzuvertrauen, ginge mir dann doch deutlich zu weit.

      Datenschutz ist zwar in aller Munde, aber fragen Sie doch einmal bei einer Diskussion zu diesem Thema im Kollegen- oder Freundeskreis, wer ein Facebook-Konto hat. Aha – darüber zu reden, ist in Ordnung, selbst elementare Vorkehrungen zu treffen, offenbar nicht. Wie leichtsinnig (oder schlicht ignorant?) darf man eigentlich sein, um heutzutage noch in „sozialen“ Netzwerken unterwegs zu sein? Bislang konnte mir noch niemand die bestens bekannte Sentenz „Wenn es kostenlos ist, bist Du nicht der Kunde, sondern die Ware“ widerlegen.

      Meine Daten gehören also mir. Punkt. Aber was ist mit meinen Websites? Hier will ich ja, dass sie eine möglichst breite Leserschaft anziehen, also z. B. von Suchmaschinen gefunden werden. Ich muss also akzeptieren, dass meine Inhalte nicht nur von Lesern, die sie aktiv aufrufen, gefunden werden, sondern auch von Webcrawlern („Robots“) durchforstet, indexiert und nach für mich nicht erkennbaren Kriterien bewertet werden. Was die Suchmaschinen dann damit machen, entzieht sich komplett meiner Einflussnahme – aber der Spamfilter meines Mail-Programms wird ständig voller …
 

Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Schiller: Wallensteins Lager (Sechster Auftritt; erster Jäger)

Opt-in vs. Opt-out

      Natürlich kann ich das Indexieren (und nachfolgende Evaluieren) meiner Websites verhindern. Das muss ich aber aktiv selbst bestimmen; die „opt-out“-Lösung besteht in entsprechenden Anweisungen an die Robots, die systematisch das Web absuchen. Mit diesen Zeilen
User-agent: *
Disallow: /phila_neu.html
Disallow: /phila_neu_05-07.html
Disallow: /phila_neu_07-10.html
Disallow: /phila_neu_10-13.html

in einer Datei namens robots.txt im Hauptverzeichnis meines Webservers weise ich alle Suchmaschinen an, die vier genannten Dateien zu ignorieren und nicht zu indexieren. Wie gesagt: Diesen Ausschluss muss ich aktiv vornehmen; ist eine solche Datei nicht vorhanden, indexieren alle Suchmaschinen alles (und machen mit den Ergebnissen, was sie wollen). Ist ein Robot bösartig, weil er z. B. nicht eine Suchmaschine bedienen, sondern Schwachstellen herausfinden will, kann er die Datei robots.txt natürlich auch komplett ignorieren.

Indexieren ist eine Sache, Speichern eine andere
– oder –
Ist die Wayback Machine gut oder böse?

      Die etwas stark vereinfachende Einordnung in der Überschrift dieses Absatzes geht auf Googles bekanntes „Don’t be evil“ zurück. Die „Wayback Machine“ gehört zu den Websites, die ich sehr schätze – ich benutze sie zunehmend, um meinen Lesern noch den Zugang zu Inhalten zu eröffnen, die eigentlich längst aus dem World Wide Web verschwunden sind. Ich habe den Betreibern sogar eine Spende zukommen lassen, damit sie diese in ihrer Art einzigartige Einrichtung weiterführen können.

      Wenn ein erkärter Gegner des massenhaften Datensammelns, überzeugter Facebook-Hasser und Verfechter des Urheberrechts wie ich Artikel wie diese liest

wird das eigene Weltbild allerdings erheblich in Frage gestellt.

      Immerhin wurde das Internet Archive im Mai 2007 – also nach der Publikation der beiden genannten Artikel – vom Staat Kalifornien → offiziell als Bibliothek anerkannt. Wenn man das Internet Archive so sieht, relativiert sich das Problem der „vom Verfasser nicht autorisierten Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials“ erheblich:
      Wenn ich aus einem Buch, das ich z. B. aus der Philatelistischen Bibliothek Hamburg entliehen habe, zitiere, frage ich ja auch nicht vorher den Autor, ob er noch hinter den von ihm selbst publizierten Inhalten steht.

      Das Internet Archive (dessen „Frontend“ die Wayback Machine ist) ist eben eine Bibliothek von Websites – vielleicht wird es hier einfach einmal Zeit, gewisse Konzepte zu überdenken und neu zu definieren, damit auch die Juristen endlich im 21. Jahrhundert ankommen …

      Sollte ein Web-Autor, dessen aktuell nicht mehr verfügbaren Beitrag ich hier via Wayback Machine verlinkt habe, damit nicht einverstanden sein, bin ich natürlich gerne bereit, den Link zu löschen.


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Erste Veröffentlichung am 1. Januar 2016, letzte Bearbeitung am 1. Januar 2016.


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